Was kann ich tun, wenn ich Diskriminierung, Belästigung, Bedrohung oder Gewalt erlebe?

Illustration Betroffenheit (Illustration: MLU / Louie Läuger)

Illustration Betroffenheit (Illustration: MLU / Louie Läuger)

Ist eine Person mit einer Situation konfrontiert, die für sie diskriminierend, übergriffig, machtmissbräuchlich, bedrohlich oder gewalttätig ist, kann sie schnell Ratlosigkeit und Überforderung empfinden. Daher finden Sie auf dieser Seite Hinweise, die für betroffene Personen in der Situation selbst, im direkten Anschluss an diese wie auch in der Zeit danach hilfreich sein können.

Da das Spektrum von diskriminierenden, übergriffigen, machtmissbräuchlichen, bedrohlichen und gewalttägigen Situationen im universitären Kontext sehr breit ist, müssen nicht alle der folgenden Empfehlungen für jede Situation zutreffend sein.

▸ In der Situation

Widersprechen Sie!

Sagen Sie der Person, die Ihnen gegenüber ein unangemessenes Verhalten zeigt, dass dieses Verhalten unerwünscht und unangebracht ist und welche Reaktion Sie sich wünschen – z.B. mit einer Aufforderung zur Unterlassung des Verhaltens und Einforderung einer Entschuldigung.

Mögliche Formulierungen können sein:

  • »Das ist mir zu persönlich, ich werde das nicht beantworten. Stellen Sie mir nicht solche unangemessenen Fragen.«
  • »Ich finde Ihre Aussage diskriminierend und möchte, dass Sie sich bei mir entschuldigen.«
  • »Diese Aussage mag zwar witzig gemeint gewesen sein. Sie war aber diskriminierend und herabwürdigend. Daran ist nichts witzig und so eine Aussage wird an unserer Universität nichts geduldet.«
  • »Ihr Verhalten verstößt gegen die Antidiskriminierungsrichtlinie der Universität, unterlassen Sie es.«
  • »Ich fühle mich in dieser Situation sehr unwohl und finde Sie unprofessionell. Ich werde jetzt gehen.«


Bleibt das Verhalten unwidersprochen, besteht eine höhere Gefahr, dass die Person dieses in Zukunft fortsetzt oder gar intensiviert. Erfährt die Person dagegen Widerspruch ist die Chance höher, dass sie ihr Verhalten kritisch reflektiert und zukünftig nicht mehr zeigt – vor allem wenn die Person gar nicht die Absicht hatte andere durch ihr Handeln herabzuwürdigen. Versuchen Sie dabei das Verhalten der Person und nicht die Person in ihrer Gesamtheit zu kritisieren. Die Aussage "Dein Kommentar war rassistisch." löst beispielsweise weniger Abwehrmechanismen aus als die Aussage "Du bist ein Rassist." und erhöht die Chance, dass das Gegenüber die Kritik annehmen kann.

Sollte es Ihnen in der Situation nicht möglich sein, das unangebrachte Verhalten abzuweisen, kann dies auch später, zum Beispiel in schriftlicher Form, nachgeholt werden (sofern die Kontaktdaten der Person Ihnen bekannt sind).

Dokumentieren Sie den Vorfall!

Es kann für spätere Schritte sehr hilfreich sein, den Vorfall zu dokumentieren. Sie könne z.B. bedrohliche Aussagen mitschreiben, eine diskriminierende Schmiererei fotografieren oder einen Screenshot einer belästigenden Chat-Nachricht auf dem Smartphone anfertigen.

Sprechen Sie anwesende Personen an!

Sie sind in der Situation nicht allein mit der ausübenden Person? Nutzen Sie dies! Machen Sie Unbeteiligte auf Ihre Situation aufmerksam. Diese können Sie unterstützen. Sprechen Sie Personen an, welche die Situation bezeugen können und lassen Sie sich deren Kontaktdaten geben, damit Sie sie erreichen können, falls Sie ihre Aussagen später benötigen. Es kann auch ggf. vorhandenes Personal oder die Polizei alarmiert werden.

Verlassen Sie die Situation!

Verlassen Sie eine als bedrohlich empfundene Situationen schnellstmöglich und ohne sich für Ihr Fortgehen rechtfertigen zu müssen. Zwingen Sie sich nicht, Situationen auszuhalten, die Ihnen spürbar nicht guttun. Es muss nicht erst gefährlich werden, damit Sie das Recht haben zu gehen. Ihre eigene Sicherheit sollte immer Priorität haben. Dies gilt auch für digitale Räume.

Wichtige Hinweise:

Wenn Sie in der Situation zu keiner der zuvor genannten Interventionen fähig waren, ist das nicht ungewöhnlich und nichts, wofür Sie sich schämen oder weswegen Sie sich schuldig fühlen müssen. Solche Situationen sind enorme Stresssituationen und Betroffene oft überrumpelt, überfordert, ohnmächtig oder wie erstarrt.

Wir alle überschätzen häufig unsere Reaktionsfähigkeit, weshalb wir im Nachhinein enttäuscht von uns sind. Eine schlagfertige Antwort fällt uns oft erst dann ein, wenn die Situation bereits vorbei ist. Ärgern Sie sich nicht über sich selbst! Sie haben so gut reagiert, wie es Ihnen in diesem Moment möglich war.

Zudem sollten Sie stets darauf achten, sich nicht in Gefahr zu begeben. Wirkt die andere Person auf Sie aggressiv, so ist es die bessere Entscheidung, die Situation möglichst schnell zu verlassen, als lautstark zu widersprechen.

▸ Im direkten Anschluss an die Situation

Begeben Sie sich in Sicherheit!

Vor allem, wenn Sie die Situation als sehr belastend und/oder bedrohlich erlebt haben, sollten Sie sich schnellstmöglich an einen sicheren Ort begeben. Auch ist es von großem Vorteil, nach so einer Situation nicht allein zu bleiben. Meiden Sie einsame Orte und suchen stattdessen Orte auf, an denen sich auch andere Personen aufhalten.

Kontaktieren Sie eine Person, der Sie vertrauen, und sprechen Sie mit ihr über die Vorkommnisse. Erzählen Sie nur, was Sie erzählen möchten. Sie können Ihre Vertrauensperson auch nur bitten, da zu sein und sich von ihr ablenken lassen.

Unter Umständen fühlt sich Ihre Vertrauensperson selbst überfordert, wenn sie erfährt, was Ihnen passiert ist, und weiß nicht, wie sie Ihnen am besten beistehen kann. Bitten Sie daher möglichst um konkrete Dinge. Mögliche Formulierungen können sein:

  • »Ich möchte jetzt einfach nur abschalten. Können wir zusammen eine Serie gucken?«
  • »Ich möchte mir alles von der Seele reden. Kannst du einfach zuhören?«
  • »Ich kann gerade noch nicht richtig drüber reden. Kannst du mich vielleicht einfach in den Arm nehmen?«

Dokumentieren Sie das Vorgefallene!

Gedächtnisprotokoll

Fertigen Sie, sobald Sie können, ein Gedächtnisprotokoll an, um das Vorgefallene so genau wie möglich zu dokumentieren. Dies ist für mögliche weitere Schritte sehr wichtig – auch wenn Sie sich im Moment vielleicht noch gar nicht sicher sind, ob Sie weitere Schritte unternehmen möchten.

Notieren Sie alle Fakten, die Ihnen einfallen: das Datum, die Uhrzeit, den Ort, die beteiligten Personen (wenn die Namen nicht bekannt sind, können Personen beschrieben werden), wer was gesagt und wer was getan hat.

Die Entscheidung, ob Sie zum Beispiel eine Beschwerde bei der Universität einreichen oder eine Anzeige bei der Polizei aufgeben wollen, können Sie auch später treffen. Ihre Erinnerungen sind im direkten Anschluss an den Vorfall aber so frisch, dass es am sinnvollsten ist, sie direkt niederzuschreiben. Wenn Sie sich nach einiger Zeit entschließen sollten, eine Beschwerde einzureichen oder Anzeige aufzugeben, kann Ihre Erinnerung dagegen schon verblasster und wichtige Details vielleicht nicht mehr so präsent sein, was Sanktionierung erschwert.

Sie können für das Gedächtnisprotokoll unsere Vorlage verwenden. Sie können die PDF-Datei wahlweise direkt digital ausfüllen und speichern oder die Datei ausdrucken und handschriftlich ausfüllen.
Gedaechtnisprotokoll.pdf (nur intern abrufbar) (184,2 KB)  vom 16.02.2026


Beweismittel

Sichern Sie Beweismittel – zum Beispiel durch Screenshots von E-Mails oder Chatverläufen oder Fotos von Sachbeschädigungen, Verletzungen oder Verschmutzungen an ihrer Kleidung. Auf der Webseite von HateAid    finden Sie einen hilfreichen Leitfaden, wie Sie rechtssichere Screenshots erstellen können.

Auch wenn Sie sich im Anschluss eines körperlichen An- oder Übergriffs sicherlich nicht danach fühlen werden, kann es außerordentlich wichtig sein, Verletzungen, Verschmutzungen, Schäden und Spuren als Beweise zu sichern. Sie sollten dies tun, bevor Sie sich oder Ihre Kleidung waschen, da dadurch wichtige Spuren verloren gehen können.

In der rechtsmedizinischen Ambulanz des Universitätsklinikums Halle    können Verletzungen von Gewaltopfern sowie Spuren an Körper und Bekleidung von spezialisiertem medizinischem Fachpersonal „gerichtsfest“ dokumentiert werden – unabhängig von einer Anzeige bei der Polizei und kostenlos. Zudem können auch Begutachtungen der Verletzungen, rechtsmedizinische Spurensicherung sowie Probenentnahmen für chemisch-toxikologische Untersuchungen erfolgen (zum Beispiel wenn Sie den Verdacht haben, dass Ihnen K.O.-Tropfen verabreicht worden sind). Das Sie untersuchenden medizinische Personal unterliegt der Schweigepflicht. Gegen Ihren Willen werden keine Informationen weitergegeben. Die erhobenen Befunde werden bis auf Abruf aufbewahrt und können später als Beweise verwendet werden, falls Sie sich entscheiden, eine Anzeige zu machen.

Nehmen Sie sich ernst!

Nehmen Sie sich und Ihre Gefühle ernst. Wie auch immer Sie sich fühlen, dies hat seine Berechtigung, auch wenn Sie sich vielleicht anders fühlen als Sie es erwartet hätten oder von sich gewohnt sind. Machen Sie sich keine Vorwürfe. Nicht Sie sind schuld, wenn jemand Sie diskriminiert, belästigt, bedroht oder Ihnen gegenüber Gewalt ausübt – ganz egal, welche Kleidung Sie zum Beispiel trugen oder ob Sie alkoholisiert waren. Seien Sie sich bewusst, dass es Personen in Ihrem privaten Umfeld und professionelle Stellen gibt, die Sie unterstützen können. Sie müssen diese Situation nicht allein bewältigen.

Es kann vielfältige Gründe geben, warum Sie zweifeln, ob das, was Ihnen widerfahren ist, wirklich Diskriminierung, Belästigung oder Gewalt war, zum Beispiel weil die ausübende Person eine nahestehende Person ist, die Sie eigentlich gernhaben. Sowohl Diskriminierung als auch sexualisierte Übergriffe und Gewalt können aber auch in nahen Beziehungen auftreten. Studien zufolge findet sogar ein großer Teil von sexualisierten Übergriffen durch Personen aus dem privaten oder familiären Umfeld statt wie zum Beispiel derzeitige oder ehemalige Beziehungspartner*innen. Auch Menschen, die Sie respektieren, mögen oder mit denen Sie eine freundschaftliche oder romantische Beziehung führen, haben kein Recht dazu, Ihre Grenzen zu überschreiten!

Sie zweifeln, ob das, was Sie erlebt haben, diskriminierend/belästigend/ gewalttätig war?

Wenn Sie sich unwohl, plötzlich sehr unsicher, respektlos behandelt, gedemütigt, bedroht, eingeschüchtert und/oder in die Ecke gedrängt fühlten, das Gefühl hatten, Ihre eigenen Grenzen nicht gefahrlos setzen zu können, sich beschämt oder beschmutzt fühlten und in Ihrer Würde verletzt, sind dies deutliche Hinweise darauf, dass Sie Diskriminierung und/oder einen An- oder Übergriff erlebt haben.

Folgende Fragen können Ihnen bei der Einschätzung der Situation helfen:

  • Entsprach das Verhalten der anderen Person(en) der Beziehung, in der Sie zueinanderstehen – zum Beispiel hat die Person sich angemessen für ein*e Freund*in / Dozent*in / Vorgesetzte*n / fremde Person verhalten?
  • Wurden Sie genauso behandelt wie andere Personen in vergleichbaren Situationen?
  • Schien Ihr Gegenüber ehrlich daran interessiert, wie es Ihnen in der Situation ging? Hat die Person mit wohlwollendem Interesse erfragt, wie Sie sich fühlen?
  • Hat die Person Ihr Einverständnis abgesichert, bevor es zu einer körperlichen Berührung, sexuellen Handlung oder der Einnahme von bewusstseinsverändernden Substanzen wie Alkohol oder Drogen kam?
  • Haben Sie Ihre Grenzen signalisiert und dies wurde respektiert?


Wenn Sie einige oder alle dieser Fragen mit »Nein« beantworten können, sind dies deutliche Hinweise darauf, dass Sie Diskriminierung und/oder einen sexualisierten Übergriff erlebt haben können.

▸ In der Zeit danach

Es ist nicht ungewöhnlich, wenn es Ihnen jetzt schlecht geht!

Welche Folgen Diskriminierung, Belästigung, Bedrohung und Gewalt für betroffene Personen haben, ist individuell und hängt davon ab, was geschehen ist. Es handelt sich aber stets um eine belastende Erfahrung, die viel Energie kosten und sich auch auf die Studier- und Arbeitsfähigkeit auswirken kann. Mögliche Folgen sind u.a.:

  • sich schlecht, krank, hilflos und/oder ohnmächtig fühlen
  • neben sich stehen und sich schlecht konzentrieren können
  • Verunsicherung und geringes Selbstbewusstsein
  • Sorge vor negativen Konsequenzen, Unglauben oder mangelndem Verständnis, wenn man erzählt, was passiert ist
  • Bei besonders gravierenden Erlebnissen können Erinnerungslücken auftreten, da sich die Psyche auf diese Weise vor stark belastenden traumatischen Ereignissen schützt
  • die Schuld für das, was passiert ist, bei sich selbst suchen
  • Enttäuschung darüber, dass man sich nicht ausreichend gewehrt habe
  • die erlebte Grenzüberschreitung als eigene zu hohe Empfindlichkeit relativieren ("Es war doch gar nicht so schlimm, reiß dich zusammen!")


Sich anderen anzuvertrauen, kann daher sehr schwerfallen. Betroffene Personen neigen dazu, das Erlebte zu verschweigen und weiteren Situationen dieser Art möglichst unauffällig aus dem Weg zu gehen. Aus Sorge der ausübenden Person erneut zu begegnen, können zum Beispiel betroffene Studierende Lehrveranstaltungen und Prüfungen meiden sowie den Wechsel von Betreuungspersonen, Studienfach oder der Hochschule in Betracht ziehen. Dies hat jedoch Auswirkungen auf den Studienverlauf und führt meist zu einer Verzögerung des Studienabschlusses.

Die Tabuisierung des Geschehenen führt wiederum für die Personen, die sich diskriminierend/belästigend/gewalttätig verhalten haben, dazu, dass ihr Fehlverhalten unsichtbar bleibt und sie nicht mit den Konsequenzen ihres Handelns konfrontiert werden. Dies kann mitunter auch dazu führen, dass ihnen gar nicht bewusst ist, wie unangemessen ihr Verhalten ist.

Für betroffene Personen kann das Erlebte jedoch belastenden Folgen haben, die nicht nur temporär auftreten müssen, zum Beispiel:

  • Schlafstörungen, Albträume
  • dauerhafte innere Unruhe
  • immer zu daran denken müssen, was passiert ist
  • erhöhte Anfälligkeit für Infekte
  • Kopf- und Magenschmerzen, Übelkeit, Verdauungsprobleme, Herzrasen, Schwitzen, Zittern, diffuse Schmerzzustände
  • Ängste und Bedrohungsgefühle
  • Empfinden von Traurigkeit, Ekel, Wut
  • Misstrauen, Schreckhaftigkeit, Reizbarkeit
  • Müdigkeit und Antriebslosigkeit
  • geringere Leistungsfähigkeit, schlechtere Ergebnisse im Studium / bei der Arbeit
  • Rückzug aus sozialen Aktivitäten, Isolation
  • Ablenkung durch erhöhte Aktivität sowie erhöhter Konsum von Alkohol oder Drogen


Je nach Schwere des Erlebten kann es auch zu langanhalten Belastungen, Traumatisierung (ggf. mit Dissoziationen und Flashbacks), psychischen wie körperlichen Erkrankungen (z.B. Depressionen, Angststörungen, Essstörungen, selbstverletzendem Verhalten) sowie zum Studienabbruch oder Verlust des Arbeitsplatzes kommen, vor allem wenn das Erlebte nicht mithilfe geeigneter Unterstützung verarbeitet werden konnte.

Seien Sie achtsam mit sich!

Insbesondere wenn sich belastende Folgen des Erlebten einstellen, ist es sehr wichtig, gut auf sich zu achten. Auch psychische Verletzungen brauchen Zeit zu heilen und es ist normal, wenn Sie erst einmal weniger belastbar sind. Niemand würde von einer Person mit einem gebrochenen Bein erwarten, einen Marathon zu laufen. Bei psychischen Verletzungen fällt die Einsicht oft schwerer, weil diese nicht so unmittelbar sichtbar sind, aber genauso gravierende Auswirkungen haben können.

Um das Geschehene zu verarbeiten können u.a. folgende Dinge hilfreich sein:

  • Nachsichtig mit sich selbst sein: Ihnen ist etwas sehr Belastendes widerfahren und es ist in Ordnung, wenn sie nicht wie eine Maschine funktionieren. Versuchen Sie sich so zu behandeln, wie Sie Ihre beste Freundin behandeln würden, wenn ihr etwas Schlimmes passiert wäre.
  • Bewusst und vermehrt Dinge tun, die Ihnen guttun – z.B. Ihre Lieblingsmusik hören, einem Hobby nachgehen oder Zeit mit Tieren verbringen.
  • Sich Ruhe gönnen, um wieder zu Kräften zu kommen. Versuchen Sie ausreichend zu schlafen. Auch Atemübungen und Meditationen können hilfreich sein. Schauen Sie zum Beispiel in die Angebote des Wohlfühlcampus rein. Wenn es Ihnen nicht gut geht und Sie sich kaum konzentrieren können, können Sie sich auch von Ihrer hausärztlichen Praxis krankschreiben lassen.
  • Neben ausreichend Ruhe und Erholung kann es auch sehr sinnvoll sein, sich bewusst körperlich zu betätigen. Sie können zum Beispiel einen Selbstbehauptungs- oder Selbstverteidigungskurs besuchen oder anderen Formen sportlicher Betätigung nachgehen. Auch ein Blick in das Kursangebot des Unisportzentrums lohnt sich.

Sie müssen dies nicht allein durchstehen!

Insbesondere wenn sich belastende Folgen des Erlebten einstellen, ist es sehr wichtig, mit dem Geschehenen nicht allein zu bleiben, sondern sich Unterstützung zu suchen. Um das Geschehene zu verarbeiten können folgende Dinge hilfreich sein:

  • Sich Unterstützung oder Begleitung im Alltag suchen (z.B. durch Freund*innen).
  • Eine fachkundige Beratungs- oder Unterstützungsstelle aufsuchen – es gibt sowohl universitäre als auch außeruniversitäre Stellen, die Sie kostenfrei und vertraulich unterstützen. In der Regel ist es auch möglich, sich anonym beraten zu lassen. Ohne Ihr Einverständnis werden keine weiteren Schritte unternommen. Bei der Suche nach einer auf Ihre Situation passenden Beratungs- und Unterstützungsstelle hilft Ihnen unsere Übersicht weiter.
  • Sich mit Menschen vernetzen und austauschen, die ähnliches erlebt haben (z.B. in einer Selbsthilfe- oder aktivistischen Gruppe): Mit diesen Menschen können Sie in einem verständnisvollen geschützten Raum erfahren, dass Sie nicht allein sind – weder mit dem, was Sie erleben mussten, noch mit Ihren Gefühle und Gedanken. Sie können sich gegenseitig auf Augenhöhe unterstützen, an dem Erfahrungsschatz Gleichgesinnter teilhaben und zukünftige Reaktionen üben.
  • Sich professionelle therapeutische Unterstützung suchen, um das Erlebte zu verarbeiten. Dies ist vor allem sinnvoll, wenn Sie unter belastenden Folgen des Erlebten leiden. Es gibt in der Regel verhaltenstherapeutische, tiefenpsychologische oder psychonanalytische Therapien. Manche Therapeut*innen haben sich auch auf körperorientierte oder Traumatherapie spezialisiert. Sie können zunächst eine oder mehrere Probesitzungen vereinbaren. Die meisten Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Psychotherapie vollständig, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
  • Für Betroffene von Gewalttaten gibt es die Möglichkeit, in der Traumaambulanz des Universitätsklinikums    frühzeitig nach einer kürzlich stattgefundenen Gewalttat psychotherapeutische Hilfe in Anspruch zu nehmen. Im Rahmen des Opferentschädigungsgesetzes wird kurzfristig psychotherapeutische Ersthilfe angeboten, um durch frühzeitige Intervention, langfristigen psychischen Folgeerkrankungen vorbeugen zu können. Ziel der zunächst fünf psychologischen Einzelgespräche ist es, psychische Belastungen als mögliche Folge einer Straftat frühzeitig zu erkennen, diagnostisch einzuordnen und erste stabilisierende Interventionen durchzuführen. So soll Betroffenen geholfen werden, mit dem Erlebten umzugehen. Falls danach weiterführender Behandlungsbedarf besteht, können weitere psychotherapeutische Gespräche im Sinne einer Frühintervention erfolgen.

Sie können gegen das Erlebte aktiv werden!

Sie können aktiv werden und sich dafür einsetzen, dass das, was Ihnen passiert ist, zukünftig nicht wieder passieren wird, zum Beispiel durch folgende Maßnahmen:

  • Sich selbst aktiv gegen (sexualisierte) Diskriminierung engagieren – zum Beispiel durch Anschluss an eine bestehende Gruppe oder durch Gründung einer neuen Gruppe. Zahlreiche Gruppen gibt es zum Beispiel beim Studierendenrat.
  • Gegen die ausübende Person eine Beschwerde an der Universität einreichen und damit ein offizielles Beschwerdeverfahren auslösen. Bevor Sie eine Beschwerde einreichen, empfiehlt sich ein Gesprächstermin bei einer vertraulichen universitären Beratungsstelle. Diese kann Sie über Verfahrensabläufe und daraus resultierende mögliche Konsequenzen informieren. Auch können Sie Beratungsstellen melden, was Ihnen passiert ist, damit diese Information anonymisiert in deren Statistiken erfasst wird.
  • Bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft persönlich oder schriftlich Anzeige erstatten und ggf. einen Strafantrag stellen. Dies kann dazu führen, dass Täter*innen abgeschreckt und im besten Falle bestraft werden sowie dazu, dass das, was Ihnen passiert ist, Eingang in polizeiliche Statistiken findet. Dabei sollte aber beachtet werden, dass eine angezeigte Person in der Regel erfährt, wer sie angezeigt hat. Sie sind nicht verpflichtet, Anzeige zu erstatten. Bei manchen Tatbeständen muss die Polizei bei Kenntnis auch ohne eine Anzeige Ermittlungen aufnehmen – zum Beispiel bei gefährlicher Körperverletzung. Zur Aussage bei der Polizei sind Sie in der Regel nicht verpflichtet, es sei denn sie kommt einer Vorladung von der Staatsanwaltschaft gleich.

Die Illustrationen auf dieser Webseite wurden von Louie Läuger    erstellt im Rahmen der ‚Initiative Vielfalt an deutschen Hochschulen' der HRK und wurde aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) unter dem Förderkennzeichen 01FP22V01 gefördert.

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