Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

Was kann ich tun, wenn etwas passiert ist?

Wenn eine Person mit einer Situation konfrontiert ist, die für sie diskriminierend, übergriffig oder gewalttätig ist, kann sie schnell Ratlosigkeit und Überforderung empfinden. Daher finden Sie auf dieser Seite einige nützliche Hinweise, die für betroffene Personen in der Situation selbst, im direkten Anschluss an diese wie auch in der Zeit danach hilfreich sein können.

Da das Spektrum von diskriminierenden, übergriffigen und gewalttägigen Situationen sehr breit ist, müssen nicht alle der folgenden Empfehlung für jede Situation zutreffend sein.


Informationen für Betroffene

In der Situation selbst

Widersprechen Sie!

Sagen Sie der diskriminierenden/ übergriffigen Person deutlich, dass ihr Verhalten unerwünscht und unangebracht ist und welche Reaktion Sie sich wünschen – z.B. mit einer Aufforderung zur Unterlassung des Verhaltens und Einforderung einer Entschuldigung. Mögliche Formulierungen sind z.B.

  • »Das ist mir zu persönlich, ich werde das nicht beantworten. Stellen Sie mir nicht solche Fragen.«,
  • »Ich finde Ihre Aussage diskriminierend und möchte, dass Sie sich bei mir entschuldigen.«,
  • »Ihr Verhalten verstößt gegen die Antidiskriminierungsrichtlinie der Universität, unterlassen Sie es.«
  • »Ich fühle mich in dieser Situation sehr unwohl und finde Sie unprofessionell. Ich werde jetzt gehen.«

Bleibt das Verhalten der Sie diskriminierenden oder belästigenden Person unwidersprochen, so besteht eine höhere Gefahr, dass die Person dieses Verhalten in Zukunft fortsetzt oder gar intensiviert.

Sollte es Ihnen in der Situation nicht möglich sein, das unangebrachte Verhalten abzuweisen, kann dies auch später, z.B. in schriftlicher Form, nachgeholt werden (sofern die Kontaktdaten der Person bekannt sind).

Lassen Sie sich unterstützen!

Sie sind in der Situation nicht allein mit der ausübenden Person? Nutzen Sie dies! Machen Sie Unbeteiligte auf Ihre Situation aufmerksam. Diese können Sie unterstützen. Sprechen Sie Personen an, welche die Situation bezeugen können und lassen Sie sich deren Kontaktdaten geben, damit Sie sie erreichen können, falls Sie ihre Aussagen später benötigen. Es kann auch ggf. vorhandenes Wachpersonal oder die Polizei alarmiert werden.

Verlassen Sie die Situation!

Verlassen Sie als bedrohlich empfundene Situationen schnellstmöglich und ohne sich für Ihr Fortgehen rechtfertigen zu müssen. Zwingen Sie sich nicht, Situationen auszuhalten, die Ihnen spürbar nicht guttun. Es muss nicht erst gefährlich werden, damit Sie das Recht haben zu gehen. Ihre eigene Sicherheit sollte immer Priorität haben.

Wichtiger Hinweis:

Wenn Sie in der Situation zu keiner der zuvor genannten Interventionen fähig sind, ist das nicht ungewöhnlich und nichts, wofür Sie sich schämen oder schuldig fühlen müssen. In diskriminierenden, belästigenden oder gewaltvollen Situationen sind Betroffene oft überrumpelt, überfordert oder wie erstarrt. Personen überschätzen ihre Reaktionsfähigkeit häuft. Oft fällt ihnen eine treffende Reaktion erst dann ein, wenn die Situation bereits vorbei ist. Ärgern Sie sich nicht über sich selbst. Sie haben so gut reagiert, wie es Ihnen in diesem Moment möglich war.

Im direkten Anschluss an die Situation

Suchen Sie Schutz!

Begeben Sie sich an einen sicheren Ort und bleiben Sie nach Möglichkeit nicht allein. Kontaktieren Sie am besten eine Person, der Sie vertrauen und sprechen Sie mit ihr über die Vorkommnisse. Erzählen Sie nur, was Sie erzählen möchten. Sie können Ihre Vertrauensperson auch nur bitten, da zu sein und sich von ihr ablenken lassen.

Unter Umständen fühlt sich Ihre Vertrauensperson überfordert, wenn Ihnen etwas schlimmes passiert ist, bitten Sie sie daher möglichst um konkrete Dinge, z.B.

  • »Ich möchte jetzt einfach nur abschalten. Können wir zusammen eine Serie gucken?«
  • »Ich möchte mir alles von der Seele reden. Kannst du einfach zuhören?«

Nehmen Sie sich ernst!

Nehmen Sie sich und Ihre Gefühle ernst. Wie auch immer Sie sich fühlen, dies hat seine Berechtigung. Machen Sie sich keine Vorwürfe. Nicht Sie sind schuld, wenn jemand Sie diskriminiert, belästigt oder Ihnen gegenüber Gewalt anwendet – ganz egal, welche Kleidung Sie z.B. trugen oder ob Sie alkoholisiert waren.

Seien Sie sich bewusst, dass es Personen in Ihrem privaten Umfeld und professionelle Stellen gibt, die Sie unterstützen können. Sie müssen diese Situation nicht allein bewältigen.

Dokumentieren Sie das Vorgefallene!

Fertigen Sie, sobald Sie können, ein Gedächtnisprotokoll an, um das Vorgefallene so genau wie möglich zu dokumentieren. Notieren Sie alle Fakten, die Ihnen einfallen: Datum, Uhrzeit, den genauen Ort, die beteiligten Personen (wenn die Namen nicht bekannt sind, können Personen beschrieben werden), was gesagt wurde und was getan wurde. Dies kann für weitere Schritte sehr wichtig sein, auch wenn Sie sich jetzt noch gar nicht sicher sind, ob Sie weitere Schritte unternehmen möchten.

Heben Sie Beweismittel auf – z.B. Screenshots von E-Mails oder Chatverläufen oder Fotos von Sachbeschädigungen.

Auch wenn Sie sich im Anschluss eines körperlichen An- oder Übergriffs sicherlich nicht danach fühlen werden, kann es außerordentlich wichtig sein, Verletzungen, Schäden und Spuren als Beweise zu sichern. Sie können z.B. Fotos von Ihren Verletzungen sowie von Schäden oder Verschmutzungen Ihrer Kleidung machen. In der rechtsmedizinischen Ambulanz des Universitätsklinikums Halle    können Verletzungen von Gewaltopfern sowie Spuren an Körper und Bekleidung von spezialisiertem medizinischen Fachpersonal „gerichtsfest“ dokumentiert werden – unabhängig von einer Anzeige bei der Polizei und kostenlos. Zudem können auch Begutachtungen der Verletzungen, rechtsmedizinische Spurensicherung sowie Probenentnahmen für chemisch-toxikologische Untersuchungen erfolgen. Die Ärzt*innen unterliegen der Schweigepflicht. Gegen den Willen der untersuchten Person werden keine Informationen weitergegeben. Die erhobenen Befunde werden bis auf Abruf aufbewahrt und können später als Beweise verwendet werden, falls Sie sich entscheiden, eine Anzeige zu machen.

Falls Sie zweifeln:

Es kann vielfältige Gründe geben, warum Sie zweifeln, ob das, was Ihnen widerfahren ist, wirklich Diskriminierung, Belästigung oder Gewalt war, z.B. weil die diskriminierende/übergriffige/gewalttätige Person eine nahestehende Person ist, die Sie mögen. Sowohl Diskriminierung als auch Belästigung und Gewalt können auch in nahen Beziehungen auftreten. Studien zufolge findet sogar ein großer Teil von sexuellen Übergriffen durch Personen aus dem privaten oder familiären Umfeld statt wie z.B. Beziehungs- oder Expartner*innen. Auch Menschen, die Sie respektieren, gern haben oder mit denen Sie eine Beziehung führen, haben kein Recht dazu, Ihre Grenzen zu überschreiten!

Grundsätzlich gilt: Nehmen Sie Ihr Gefühl ernst. Wenn Sie sich unwohl, plötzlich sehr unsicher, respektlos behandelt, gedemütigt, bedroht, eingeschüchtert und/oder in die Ecke gedrängt fühlten, das Gefühl hatten, Ihre eigenen Grenzen nicht gefahrlos setzen zu können, sich beschämt oder beschmutzt fühlen und in Ihrer Würde verletzt, sind dies deutliche Hinweise darauf, dass Sie Diskriminierung und/oder einen An- oder Übergriff erlebt haben.

Um die Situation besser einschätzen zu können, können Sie sich auch fragen, wie Ihr Gegenüber sich verhalten hat:

  • Entsprach das Verhalten der Beziehung, in der Sie zueinanderstehen – z.B. hat die Person sich für eine*n Freund*in, eine*n Dozent*in, eine*n Vorgesetzte*n oder eine fremde Person angemessen verhalten?
  • Schien Ihr Gegenüber ehrlich daran interessiert, wie es Ihnen in der Situation ging?
  • Wurden Sie genauso behandelt wie andere Personen in vergleichbaren Situationen?
  • Hat die Person Ihr Einverständnis erfragt, bevor es zu einer sexuellen Handlung kam?
  • Haben Sie Ihre Grenzen signalisiert und dies wurde respektiert?

Wenn Sie einige oder alle dieser Fragen mit »Nein« beantworten können, sind dies ebenfalls deutliche Hinweise darauf, dass Sie Diskriminierung und/oder einen sexualisierten Übergriff erlebt haben.

In der Zeit danach

Welche Folgen Diskriminierung oder sexualisierte Belästigung und Gewalt für betroffene Personen hat, ist individuell und hängt davon ab, was geschehen ist. Es handelt sich aber stets um eine belastende Erfahrung, die viel Energie kosten und sich auf die Studier- und Arbeitsfähigkeit auswirken kann. Mögliche Folgen sind z.B.:

  • sich schlecht fühlen; neben sich stehen; unsicher sein, ob das, was passiert ist, wirklich sexualisierte Belästigung oder Diskriminierung war
  • Sorge vor negativen Konsequenzen, Unglauben oder mangelndem Verständnis, wenn man erzählt, was passiert ist
  • bei besonders gravierenden Erlebnissen können Erinnerungslücken auftreten, da sich die Psyche auf diese Weise vor stark belastenden Ereignissen schützt
  • die Schuld für das, was passiert ist, bei sich selbst suchen
  • Enttäuschung darüber, dass man sich nicht ausreichend gewehrt hat (Menschen unterschätzen häufig, wie schwer es fallen kann, sich in einer akuten Situation zu wehren)
  • die erlebte Grenzüberschreitung als eigene zu hohe Empfindlichkeit relativieren

Sich anderen anzuvertrauen, kann daher sehr schwer fallen. Betroffene neigen dazu, die erlebte Diskriminierung oder sexualisierte Belästigung zu verschweigen und weiteren Situationen dieser Art möglichst unauffällig aus dem Weg zu gehen. Aus Sorge der belästigenden oder diskriminierenden Person erneut zu begegnen, können z.B. Lehrveranstaltungen und Prüfungen gemieden sowie der Wechsel von Betreuungspersonen oder der Hochschule in Betracht gezogen werden. Dies hat Auswirkungen auf den Studienverlauf und kann zu einer Verzögerung des Studienabschlusses führen. Die Tabuisierung des Geschehenen führt wiederum für Täter*innen dazu, dass deren Fehlverhalten unsichtbar bleibt und sie nicht mit den Konsequenzen ihres Handelns konfrontiert werden. Dies kann mitunter auch dazu führen, dass ihnen gar nicht bewusst ist, dass ihr Verhalten unangemessen ist. Für Betroffene kann das Erlebte jedoch belastenden Folgen haben, die nicht nur temporär auftreten. Zum Beispiel:

  • Schlafstörungen und Albträume
  • immer zu daran denken müssen, was passiert ist
  • sich krank fühlen; Kopf- und Magenschmerzen, Übelkeit
  • häufige Ängste und Bedrohungsgefühle
  • reduziertes Selbstvertrauen
  • Empfinden von Traurigkeit, Ekel und/oder Wut
  • gesteigerte/s Misstrauen, Schreckhaftigkeit und Reizbarkeit
  • Konzentrationsschwierigkeiten
  • Müdigkeit und Antriebslosigkeit
  • geringere Leistungsfähigkeit & schlechtere Ergebnisse im Studium/ bei der Arbeit
  • Rückzug aus sozialen Aktivitäten und Isolation
  • Ablenkung durch erhöhte Aktivität und/oder erhöhter Konsum von Alkohol oder Drogen

Je nach Schwere des Erlebten kann es auch zu langanhalten Belastungen, Traumatisierung, psychischen wie körperlichen Erkrankungen sowie zum Studienabbruch oder Verlust des Arbeitsplatzes kommen, vor allem wenn das Erlebte nicht mithilfe geeigneter Unterstützung verarbeitet werden konnte. Daher ist es wichtig, mit dem Geschehenen nicht allein zu bleiben, sondern sich Unterstützung zu suchen. Um das Geschehene zu verarbeiten, können folgende Dinge hilfreich sein:

  • Dinge tun, die guttun
  • sich Ruhe gönnen und nachsichtig mit sich selbst sein: Ihnen ist etwas belastendes widerfahren und es ist in Ordnung, wenn sie nicht wie eine Maschine funktionieren
  • sich Unterstützung oder Begleitung im Alltag suchen (z.B. durch Freund*innen)
  • eine fachkundige Beratungsstelle aufsuchen und sich vertraulich, parteilich und unverbindliche einen Überblick über Ihre Handlungsoptionen verschaffen
  • einen Selbstbehauptungs- oder Selbstverteidigungskurs besuchen (z.B. beim Unisportzentrum)
  • sich mit Menschen vernetzen und austauschen, die ähnliches erlebt haben (zum Beispiel in einer Selbsthilfegruppe); mit ihnen können z.B. Gefühle geteilt und zukünftige Reaktionen geübt werden
  • sich selbst aktiv gegen Diskriminierung und sexualisierte Belästigung engagieren – z.B. durch Anschluss an eine bestehende Gruppe oder durch Gründung einer neuen Gruppe
  • sich therapeutische Unterstützung suchen, um das Erlebte zu verarbeiten
  • gegen die Person, die Sie diskriminiert oder belästigt, eine Beschwerde an der Universität einreichen
  • bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft persönlich oder schriftlich eine Anzeige erstatten und ggf. einen Strafantrag stellen.
    Dies kann dazu führen, dass Täter*innen abgeschreckt und im besten Falle bestraft werden sowie dazu, dass das, was Ihnen passiert ist, Eingang in polizeiliche Statistiken findet. Dabei sollte aber beachtet werden, dass eine angezeigte Person in der Regel erfährt, wer sie angezeigt hat. Sie sind nicht verpflichtet Anzeige zu erstatten. Bei manchen Tatbeständen muss die Polizei auch ohne eine Anzeige Ermittlungen aufnehmen – z.B. bei gefährlicher Körperverletzung. Zur Aussage bei der Polizei sind Sie in der Regel nicht verpflichtet, es sei denn sie kommt einer Vorladung von der Staatsanwaltschaft gleich. Vertrauliche Beratungsstellen können Sie bei der Entscheidungsfindung, ob Sie eine polizeiliche Anzeige stellen wollen oder nicht, unterstützen.

Übersicht zu Anlaufstellen

Übersicht Anlaufstellen für Studierende

Übersicht Anlaufstellen für Studierende

Übersicht der Anlaufstellen für Studierende
Roadmap Studierende.pdf (154 KB)  vom 29.09.2021

Übersicht Anlaufstellen für Mitarbeiter*innen

Übersicht Anlaufstellen für Mitarbeiter*innen

Übersicht der Anlaufstellen für Mitarbeiter*innen
Roadmap Beschäftigte.pdf (168,6 KB)  vom 29.09.2021

Informationen für Zeug*innen

  • Sehen Sie nicht weg, wenn Sie das Gefühl haben, jemand wird diskriminiert oder sexuell belästigt. Bleiben Sie stehen und machen Sie deutlich, dass Sie bemerken, was passiert.
  • Fragen Sie die betroffene Person, ob alles okay ist und bieten Sie Ihre Unterstützung an. Geben Sie ihr Ihre Kontaktdaten, damit sie Sie später erreichen kann, falls sie das möchte. Sie können der betroffenen Person so helfen, das Erlebte als Verstoß gegen ihre Persönlichkeitsrechte einzuordnen.
  • Sprechen Sie ggf. die Person an, die sich diskriminierend oder belästigend verhält und signalisieren Sie ihr, dass ihr Verhalten unangemessen ist.
  • Stellen Sie sich bei Beschwerden oder Anklagen als Zeug*in zur Verfügung.
  • Handeln Sie stets nur im Einverständnis der betroffenen Person und denken Sie nicht, besser als die betroffene Person zu wissen, was diese braucht. Die Bedürfnisse der betroffenen Person sollten im Mittelpunkt stehen und Sie niemals Maßnahmen ergreifen, die nicht mit ihr abgesprochen sind.
  • Auch Sie können sich bei Beratungsstellen innerhalb oder außerhalb der Universität beraten lassen. Geben Sie dabei aber keine Informationen über die betroffene Person preis, wenn diese das nicht ausdrücklich wünscht.

Informationen, wenn eine betroffene Person Unterstützung bei Ihnen sucht

Unterstützung im Privaten (z.B. unter Freund*innen)

  • Hören Sie in Ruhe zu und versuchen Sie, das Gehörte nicht zu bewerten.
  • Wenn Ihnen eine betroffene Person erzählt, was ihr passiert ist, ist das ein Zeichen dafür, dass diese Person Ihnen vertraut. Es ist wichtig, dieses Vertrauen wertzuschätzen und mit dem, was Ihnen erzählt wurde, vertraulich umzugehen. Nehmen Sie die Person in allem, was sie erzählt, ernst.
  • Fragen Sie die Person, wie Sie sie unterstützen können und unternehmen Sie nichts, was sie nicht möchte. Sie können auch Ihre Hilfe anbieten und Vorschläge einbringen, aber akzeptieren Sie eine Ablehnung. Durch das, was der Person widerfahren ist, wurde ihre Selbstbestimmung verletzt, daher ist es besonders wichtig, dass die Schritte danach von einem selbstbestimmten Umgang geprägt sind.
  • Mögliche Unterstützungsformen können sein: Zuhören, Trösten, Begleitung zu Beratungsstellen, Unterstützung bei der Alltagsbewältigung oder Informationssuche. Unterstützung heißt vor allen Dingen, die betroffene Person in ihrem unsicheren Prozess zu begleiten und wohlwollende Aufmerksamkeit zu schenken. Dabei gilt es, sich darauf einzulassen, dass man nicht immer gleich die richtige Lösung parat haben kann.
  • Passen Sie auch auf sich und Ihre Grenzen auf. Sie müssen nichts tun, bei dem es Ihnen selbst nicht gut geht.
  • Sie können sich auch als unterstützende Person bei Beratungsstellen innerhalb oder außerhalb der Universität beraten lassen. Geben Sie dabei aber keine Informationen über die betroffene Person preis, wenn diese das nicht ausdrücklich wünscht.

Unterstützung im beruflichen Kontext (z.B. als Lehrkraft)

  • Nehmen Sie die Person in allem, was sie erzählt, ernst und nehmen Sie sich Zeit für ihr Anliegen.
  • Machen Sie transparent, inwiefern das Gespräch vertraulich sein kann und wo Ihre Handlungspflichten liegen.
  • Klären Sie, welche Art der Unterstützung sich die Person von Ihnen wünscht. Dies sollte im Zentrum stehen. Unternehmen Sie nichts gegen den Willen der Person.
  • Überlegen Sie, ob Sie die richtige Anlaufstelle für das Anliegen sind und machen Sie transparent, wenn Sie es nicht sind. Es kann die ratsuchende Person sehr viel Überwindung kosten, zu erzählen, was geschehen ist, daher sollte vermieden werden, dass sie unnötig zu verschiedensten Stellen geschickt wird und dort erzählen muss, was geschehen ist.
  • Erkundigen Sie sich, welche Stelle zuständig ist und bieten Sie ggf. an, die ratsuchende Person zu dieser Stelle zu begleiten oder einen Termin für sie auszumachen. Eine Übersicht der Beratungs- und Unterstützungsstellen an der MLU und in der Region finden sie hier.
  • Geben Sie nur Informationen heraus, bei denen Sie sich sicher sind und machen Sie eigene Wissenslücken transparent. Sie können auch anbieten, sich bis zu einem nächsten Gesprächstermin die momentan fehlenden Informationen einzuholen.
  • Bieten Sie nach Möglichkeit weitere Gesprächstermine an.
  • Empfehlung: Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat einen lesenswerten Leitfaden "Beratung bei Diskriminierung: Erste Schritte und Weitervermittlung   " herausgegeben, der viele nützliche Informationen enthält.

Zum Seitenanfang