Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

Illustration: Eva Feuchter

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Namens- und Personenstandsänderung an der MLU

Möglichkeiten der amtlichen Änderung

Viele Personen, deren Geschlechtsidentität nicht oder nur teilweise mit dem bei der Geburt zugewiesenen Geschlecht übereinstimmt, streben eine Änderung ihres Namens und Geschlechtseintrages an, sodass diese ihre Identität besser abbilden. Aktuell gibt es in Deutschland verschiedene Möglichkeiten für Personen, die ihren Namen und/oder Personenstand offiziell amtlich ändern lassen möchten:

  • Antragstellung beim zuständigen Amtsgericht gemäß Transsexuellengesetz (TSG)    (Änderung von Vorname und Personenstand möglich; mindestens zwei unabhängige Gutachten notwendig; Verfahren kann langwierig sein; Kosten sind von der antragsstellenden Person zu tragen, ggf. kann Prozesskostenhilfe beantragt werden)
  • Antragsstellung beim Standesamt gemäß Personenstandsgesetz (PStG) §45b    (Änderung von Vornamen und Personenstand möglich; ärztliche Bescheinigung über eine Variante der Geschlechtsentwicklung in der Regel notwendig; Gesetzgeber hat die Anwendung auf inter* Personen begrenzt, aber auch einige trans* und nicht-binäre Personen konnten hierüber erfolgreich ihre Angaben ändern)
  • Antragsstellung bei der Namensänderungsbehörde der Stadt gemäß dem Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen (NamÄndG)    (Änderung des Vornamens, nicht aber des Personenstands; es muss ein "wichtiger Grund" zur Änderung vorgebracht werden (z.B. eine nicht-binäre Geschlechtsidentität kann unter Umständen als wichtiger Grund anerkannt werden); Kosten sind von der antragstellenden Person zu tragen und bemessen sich nach Einkommen und Aufwand der Umsetzung – in der Stadt Halle fallen Kosten zwischen 5€ und 275€ an   )

Da diese Optionen für trans*, inter* und nicht-binäre Personen (kurz: TIN Personen), die eine Änderung ihres Namens und/oder Personenstandes anstreben, mit sehr großen Hürden verbunden sind, ermöglicht die MLU eine vorzeitige Namens- und Personenstandsänderung für Studierende und Beschäftigte.

Mit dem Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG)    soll es trans-, intergeschlechtlichen und nichtbinären Personen erleichtert werden, ihren Geschlechtseintrag und ihre Vornamen ändern zu lassen. Die Bundesregierung hat am 23. August 2023 einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt. Dieser wurde am 12. April 2024 vom Deutschen Bundestag verabschiedet. Eine Zustimmung des Bundesrats ist nicht erforderlich. Das Gesetz soll zum 1. November 2024 in Kraft treten. § 4 SBGG (Anmeldung beim Standesamt) soll bereits am 1. August 2024 in Kraft treten.


Möglichkeiten für Studierende an der MLU

Bildbeschreibung: Auf violettem Hintergrund ist eine Hand zu sehen, die drei große Buttons hält, welche die Farben der Regenbogenflagge, der trans* Pride-Flagge und der non-binary Pride-Flagge haben. Rechts neben der Hand ist ein Namensschild zu sehen, auf dem "Hello my name is" steht. Am unteren Bildrand ist ein grüner Balken, auf dem in weißer Schrift steht: "An der Uni Halle mit richtigem Namen studieren? Kein Problem!"

Bildbeschreibung: Auf violettem Hintergrund ist eine Hand zu sehen, die drei große Buttons hält, welche die Farben der Regenbogenflagge, der trans* Pride-Flagge und der non-binary Pride-Flagge haben. Rechts neben der Hand ist ein Namensschild zu sehen, auf dem "Hello my name is" steht. Am unteren Bildrand ist ein grüner Balken, auf dem in weißer Schrift steht: "An der Uni Halle mit richtigem Namen studieren? Kein Problem!"

Seit 2019 können Studierende ihren Namen- und Personenstand an der MLU ändern lassen, bevor eine offizielle amtliche Namens- und Personenstandsänderung abgeschlossen ist. Voraussetzung hierfür war bisher, dass der Antrag auf Namensänderung beim zuständigen Amtsgericht bereits gestellt war.

Im Juli 2023 entschied das Rektorat eine weitere Erleichterung: Namens- und Personenstandsänderungen sind nun auf Grundlage einer Selbstauskunft (einschließlich einer Mitteilung der Personalausweisnummer) möglich – eine Antragsstellung beim Amtsgericht ist nicht mehr notwendig.

Die Daten werden vollumfänglich in der Datenbank angepasst, sodass zukünftig z.B. Studierendenausweis, E-Mail-Adresse, Studienbescheinigungen, Stud.ip und Zeugnis den selbstgewählten Namen und Personenstand abbilden.

Um eine Änderung Ihres Namens und Personenstandes vorzunehmen steht im Studierenden-Service-Center ein entsprechendes Formular zur Verfügung.

Bitte beachten Sie folgende Dinge, welche auch auf die Sie auch im Antragsformular hingewiesen werden:

  • Für die Ausgabe des neuen Studierendenausweises wird eine einmalige Gebühr in Höhe von 10,30 Euro fällig.
  • Nach erfolgter Änderung gilt für einen erneuten Antrag an der MLU eine Sperrfrist von einem Jahr.
  • Alle Dokumente, welche die MLU ausstellt, werden mit den neuen Daten ausgestellt. Eine Ausstellung auf den alten Namen ist nicht mehr möglich.
  • Es kann zu Problemen mit außeruniversitäre Stellen kommen, bei denen Sie noch mit Ihrem amtlichen Namen gemeldet sind, wenn Sie dort von der MLU auf den neuen Namen ausgestellte Dokumente vorlegen (z.B. eine Immatrikulationsbescheinigung gegenüber Ihrer Krankenkasse oder die Nutzung Ihres Studierendenausweises als Semesterticket im öffentlichen Nahverkehr). Für alle etwaigen Probleme und Ansprüche sind Sie selbst verantwortlich, nicht die Universität. In solchen Fällen kann die Nutzung eines dgti-Ergänzungsausweises nützlich sein. Das Immatrikulationsamt kann eine Bescheinigung über die erfolgte Namensänderung ausstellen. Ob dieses von anderen Stellen akzeptiert wird, kann jedoch nicht garantiert werden.
  • Wenn Sie auch eine Aktualisierung Ihres Fotos auf dem Studierendenausweis wünschen, empfiehlt es sich, das neue Foto und den Wunsch der Änderung dem Antrag beizufügen.

Möglichkeiten für Beschäftigte an der MLU

Beschäftigte können auf Grundlage des dgti-Ergänzungsausweises an der MLU ihren gewünschten Namen und Personenstand unabhängig von einer amtlichen Änderung in für den universitären Alltag relevanten digitalen Systemen nutzen (E-Mail-Adresse, Stud.ip, Löwenportal, Bibliothekssystem, Kommunikationsverzeichnis etc.). Auch auf Webseiten der Universität können der gewünschte Name und Personenstand genutzt werden.

Aus rechtlichen Gründen ist eine vollumfängliche Anpassung ohne eine offizielle amtliche Änderung leider nicht möglich, weshalb sich die Änderung nicht auf Arbeitsvertrag, Sozialversicherungs- und Bezügeangelegenheiten sowie die Personalkarte auswirkt.

Die Universität ist zudem bestrebt, die gewünschte Anrede und Pronomen in ihrer Kommunikation zu berücksichtigen. Aus technischen Gründen ist dies aktuell leider noch nicht vollumfänglich möglich und wird überall dort umgesetzt, wo es bereits möglich ist. Eine umfassende Berücksichtigung wird perspektivisch angestrebt.

Ein entsprechendes Antragsformular zur Änderung von Name und Personenstand steht in in Kürze der Personalabteilung zur Verfügung.

Wichtiger Hinweis:
Das zugehörige Verfahren und Antragsformular ist bereits final abgestimmt. Leider kommt es jedoch aufgrund technischer Schwierigkeiten zu einer Verzögerung der Umsetzung. Wir arbeiten an einer Lösung und informieren an dieser Stelle, sobald das Verfahren genutzt werden kann. Derzeit kann daher nur eine teilweise Namensänderung durchgeführt werden, die sich auf E-Mail, Stud.ip und MLU conf auswirkt. In anderen Systemen erscheint jedoch eine Kombination aus selbstgewähltem und amtlichen Namen.
Sie können sich diesbezüglich gern an die Präventions- und Beratungsstelle Antidiskriminierung wenden.


Was ist ein dgti-Ergänzungsausweis und wie bekomme ich ihn?

Solange Name und Personenstand von TIN Personen nicht offiziell entsprechend der Geschlechtsidentität der Person geändert werden konnten, kommt es zu einer Diskrepanz zwischen Geschlechtsidentität und offiziellen Dokumenten wie dem Personalausweis. Dies führt zu häufigen Irritationen, Schwierigkeiten und Problemen im Alltag, wenn Personen sich ausweisen müssen.

Der dgti-Ergänzungsausweis enthält alle selbstgewählten personenbezogenen Daten, sowie ein aktuelles Passfoto und die Nummer des offiziellen Personalausweises. Er dient damit als Brückendokument, sodass keine Diskrepanz zwischen den offiziellen Papieren und der Person bestehen bleibt. Seine Dreisprachigkeit in Deutsch, Französisch und Englisch ermöglicht auch die Verwendung auf Reisen ins Ausland. Erfahrungsberichte zum Ergänzungsausweis sind positiv. Es entfällt der übliche Erklärungsbedarf mit den weit verbreiteten Irritationen. Ein QR-Code auf dem Ausweis, der zu einem Text auf der dgti-Website führt, sorgt dafür, dass Behörden und andere Institutionen über die Funktion des Ergänzungsausweises aufgeklärt werden, und erhöht damit die Praktikabilität. Je nach Bedarf kann der besagte Text auch ausgedruckt und mitgenommen werden. Der dgti-Ergänzungsausweis ist allen Innenministerien der Länder, dem Bundesministerium des Inneren, sowie verschiedenen anderen Behörden, Ministerien sowie verschiedenen Organisationen und Gesellschaften in Deutschland bekannt.

Der Ausweis kann online beantragt    werden. Notwendig sind ein aktuelles Passfoto und das ausgefüllte Antragsformular. Es wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von ca. 20,00€ fällig. Die Bearbeitung dauert ca. 4–6 Wochen. Mehr Informationen sind auf der Seite der dgti    zu finden.


Studieren mit dem Personenstand "divers"

Das Bewerbungsportal für Studieninteressierte sieht die Möglichkeit vor, bei Geschlecht „divers“ auszuwählen. Bei der Immatrikulation wird kein Nachweis für diesen Eintrag verlangt, hier soll wie bei männlichen und weiblichen Studierenden verfahren werden, die ihr Geschlecht auch nicht nachweisen müssen. Genderneutral sollen nach und nach sämtliche Dokumente – vom Merkblatt bis zum Abschlusszeugnis – werden, in denen auf die Anrede „Herr / Frau“ verzichtet werden soll.


Beratung und Unterstützung bei Problemen

Sollten Sie als Student*in oder Mitarbeiter*in Probleme im Zusammenhang mit Ihrer Namens- und Personenstandsänderung an der Universität oder andere Probleme oder Fragen bezüglich Ihrer trans*, inter* oder nicht-binären Geschlechtsidentität haben, können Sie sich vertraulich an die Präventions- und Beratungsstelle Antidiskriminierung wenden.

Kontakt

Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Stabsstelle Vielfalt und Chancengleichheit
Präventions- und Beratungsstelle Antidiskriminierung
Sabine Wöller

Raum 303, 3. OG
Dachritzstraße 12
06108 Halle (Saale)

Telefon: 0345-55 21013

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