Namens- und Personenstandsänderung an der MLU
Übersicht
Möglichkeiten der amtlichen Änderung
Viele Personen, deren Geschlechtsidentität nicht oder nur teilweise mit dem bei der Geburt zugewiesenen Geschlecht übereinstimmt, streben eine Änderung ihres Namens und Geschlechtseintrages an, sodass diese ihre Identität besser abbilden. Aktuell gibt es in Deutschland verschiedene Möglichkeiten für Personen, die ihren Namen und/oder Personenstand offiziell amtlich ändern lassen möchten:
- Antragsstellung gemäß dem Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) : Das Selbstbestimmungsgesetz hat das Transsexuellengesetz abgelöst. Die Bundesregierung hatte im August 2023 einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt, dieser wurde im April 2024 vom Deutschen Bundestag verabschiedet. Das Gesetz trat zum 1. November 2024 in Kraft. Umfassende Informationen zur Antragsstellung finden Sie auf der Infoseite "SBGG.Info" .
- Antragsstellung bei der Namensänderungsbehörde der Stadt gemäß dem Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen (NamÄndG) (Änderung des Vornamens, nicht aber des Personenstands; es muss ein "wichtiger Grund" zur Änderung vorgebracht werden (z.B. eine nicht-binäre Geschlechtsidentität kann unter Umständen als wichtiger Grund anerkannt werden); Kosten sind von der antragstellenden Person zu tragen und bemessen sich nach Einkommen und Aufwand der Umsetzung – in der Stadt Halle fallen Kosten zwischen 5€ und 275€ an )
Möglichkeiten für Studierende an der MLU
Seit 2019 können Studierende ihren Namen- und Personenstand an der MLU ändern lassen, bevor eine offizielle amtliche Namens- und Personenstandsänderung abgeschlossen ist. Voraussetzung hierfür war bisher, dass der Antrag auf Namensänderung beim zuständigen Amtsgericht bereits gestellt war. Im Juli 2023 entschied das Rektorat eine weitere Erleichterung: Namens- und Personenstandsänderungen sind nun auf Grundlage einer Selbstauskunft (einschließlich einer Mitteilung der Personalausweisnummer) möglich.
Die Daten werden vollumfänglich in der Datenbank angepasst, sodass zukünftig z.B. Studierendenausweis, E-Mail-Adresse, Studienbescheinigungen, Stud.ip und Zeugnis den selbstgewählten Namen und Personenstand abbilden.
Um eine Änderung Ihres Namens und Personenstandes vorzunehmen steht im Studierenden-Service-Center ein entsprechendes Formular zur Verfügung.
Bitte beachten Sie folgende Dinge, welche auch auf die Sie auch im Antragsformular hingewiesen werden:
- Für die Ausgabe des neuen Studierendenausweises wird eine einmalige Gebühr in Höhe von 10,30 Euro fällig.
- Nach erfolgter Änderung gilt für einen erneuten Antrag an der MLU eine Sperrfrist von einem Jahr.
- Alle Dokumente, welche die MLU ausstellt, werden mit den neuen Daten ausgestellt. Eine Ausstellung auf den alten Namen ist nicht mehr möglich.
- Es kann zu Problemen mit außeruniversitären Stellen kommen, bei denen Sie noch mit Ihrem amtlichen Namen gemeldet sind, wenn Sie dort von der MLU auf den neuen Namen ausgestellte Dokumente vorlegen (z.B. eine Immatrikulationsbescheinigung gegenüber Ihrer Krankenkasse). Eine Besonderheit gibt es beim Deutschlandsemesterticket: Das digitale Ticket im Smartphone oder auf einer Chipkarte weist zwar Ihren neuen Vornamen auf, bei der Kontrolle der Fahrtberechtigung muss jedoch zusätzlich immer ein amtlicher Lichtbildausweis (i.d.R. Personalausweis) gezeigt werden. Damit es nicht zu Problemen kommt, weil dieser noch den alten Namen aufweist, bietet die HAVAG die Möglichkeit an, im Service-Center Rolltreppe den Vornamen im digitalen Ticket zurückzuändern. Nähere Informationen hierzu finden Sie auf der Webseite der HAVAG.
Für alle etwaigen Probleme und Ansprüche sind Sie selbst verantwortlich, nicht die Universität. In solchen Fällen kann die Nutzung eines dgti-Ergänzungsausweises nützlich sein. Das Immatrikulationsamt kann eine Bescheinigung über die erfolgte Namensänderung ausstellen. Für das Deutschlandsemesterticket kann diese jedoch nicht verwendet werden. Ob diese von anderen Stellen akzeptiert wird, kann ebenfalls nicht garantiert werden. - Wenn Sie auch eine Aktualisierung Ihres Fotos auf dem Studierendenausweis wünschen, empfiehlt es sich, das neue Foto und den Wunsch der Änderung dem Antrag beizufügen.
Möglichkeiten für Beschäftigte an der MLU
Beschäftigte der MLU können derzeit nur auf Grundlage einer bereits amtlich durchgeführten Namens- und Personenstandsänderung ihre Daten anpassen lassen.
Was ist ein dgti-Ergänzungsausweis und wie bekomme ich ihn?
Solange Name und Personenstand von TIN Personen nicht offiziell entsprechend der Geschlechtsidentität der Person geändert werden konnten, kommt es zu einer Diskrepanz zwischen Geschlechtsidentität und offiziellen Dokumenten wie dem Personalausweis. Dies führt zu häufigen Irritationen, Schwierigkeiten und Problemen im Alltag, wenn Personen sich ausweisen müssen.
Der dgti-Ergänzungsausweis enthält alle selbstgewählten personenbezogenen Daten, sowie ein aktuelles Passfoto und die Nummer des offiziellen Personalausweises. Er dient damit als Brückendokument, sodass keine Diskrepanz zwischen den offiziellen Papieren und der Person bestehen bleibt. Seine Dreisprachigkeit in Deutsch, Französisch und Englisch ermöglicht auch die Verwendung auf Reisen ins Ausland. Erfahrungsberichte zum Ergänzungsausweis sind positiv. Es entfällt der übliche Erklärungsbedarf mit den weit verbreiteten Irritationen. Ein QR-Code auf dem Ausweis, der zu einem Text auf der dgti-Website führt, sorgt dafür, dass Behörden und andere Institutionen über die Funktion des Ergänzungsausweises aufgeklärt werden, und erhöht damit die Praktikabilität. Je nach Bedarf kann der besagte Text auch ausgedruckt und mitgenommen werden. Der dgti-Ergänzungsausweis ist allen Innenministerien der Länder, dem Bundesministerium des Inneren, sowie verschiedenen anderen Behörden, Ministerien sowie verschiedenen Organisationen und Gesellschaften in Deutschland bekannt.
Der Ausweis kann online beantragt werden. Notwendig sind ein aktuelles Passfoto und das ausgefüllte Antragsformular. Es wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von ca. 20,00€ fällig. Die Bearbeitung dauert ca. 4–6 Wochen. Mehr Informationen sind auf der Seite der dgti zu finden.
Studieren mit dem Personenstand "divers"
Das Bewerbungsportal für Studieninteressierte sieht die Möglichkeit vor, bei Geschlecht „divers“ auszuwählen. Bei der Immatrikulation wird kein Nachweis für diesen Eintrag verlangt, hier soll wie bei männlichen und weiblichen Studierenden verfahren werden, die ihr Geschlecht auch nicht nachweisen müssen. Genderneutral sollen nach und nach sämtliche Dokumente – vom Merkblatt bis zum Abschlusszeugnis – werden, in denen auf die Anrede „Herr / Frau“ verzichtet werden soll.
Beratung und Unterstützung bei Problemen
Sollten Sie als Student*in oder Mitarbeiter*in Probleme im Zusammenhang mit Ihrer Namens- und Personenstandsänderung an der Universität oder andere Probleme oder Fragen bezüglich Ihrer trans*, inter* oder nicht-binären Geschlechtsidentität haben, können Sie sich vertraulich an die Präventions- und Beratungsstelle Antidiskriminierung wenden.





